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Meldepflicht durch Schleusenpilotprojekt auf der Donau

Im Zuge des Pilotprojektes „Schleusenmanagement an der Donau“, das nun soweit fortgeschritten ist, dass in einer Pilotphase mit einem technischen Betrieb begonnen werden kann, entstehen für die Schifffahrt vorübergehend bestimmte Meldepflichten bei Einfahrt in die Bundeswasserstraße Donau. Das teilte die GDWS Ast. Süd in einer entsprechenden Anordnung mit. Das Gewerbe wird um Mitwirkung gebeten, damit das Projekt, durch u.a. Wartezeiten an den Schleusen reduziert werden sollen, erfolgreich vorangetrieben werden kann. Der BDB hat seine Mitglieder in einem Rundschreiben über die genauen Modalitäten in Kenntnis gesetzt. (FS)

Foto: WSV

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