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BDB informiert über Energieaudits

Der BDB hat seine Mitglieder in einem Rundschreiben über die aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) folgende Pflicht zur Durchführung von Energieaudits bis 5. Dezember 2015 informiert. Die Durchführungspflicht trifft alle Unternehmen, die nicht der EU-Definition kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unterfallen. Das für die Kontrolle zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat jüngst auf ein kritisches Schreiben des BDB zu der Verpflichtung reagiert. (FS)

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