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BDB bezieht Stellung zu geplanter Staffelung der Hafenentgelte in NRW

Das Umweltministerium des Landes NRW plant die Staffelung von Hafen- und Uferentgelten nach ökologischen Gesichtspunkten. Dies sieht eine Novelle des Landeswassergesetzes vor, zu der die Verbände zurzeit Stellung nehmen können. Pikant ist, dass das Ministerium die Häfen im Anhörungsverfahren zum Änderungsgesetz bisher nicht beteiligt hat. In einer Stellungnahme hat der BDB darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme kontraproduktiv für den Umweltschutz ist, da sie zu einer Verteuerung von Transporten per Binnenschiff führen kann. Damit besteht die Gefahr, dass Güter vom Schiff – dem Verkehrsträger mit der besten CO2-Bilanz – auf die Straße verlagert werden, was den Zielen des Klimaschutzplanes zuwiderläuft. Die bekannte Finanznot der Kommunen dürfte dazu führen, dass die Hafenentgelte nur für die modernste Umwelttechnik konstant bleiben, im Übrigen jedoch steigen. Die Hafenentgelte sind darüber hinaus auf völlig unterschiedlichem Niveau, sodass die Effekte nicht abschätzbar wären. (FS)

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