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3. BinSchAufgÄG in Kraft getreten

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (3. BinSchAufgÄG) ist im Mai 2017 in Kraft getreten. Durch das Regelwerk werden vor dem Hintergrund des vermehrten Einsatzes von RIS, insbesondere auch durch die Einführung einer AIS-Nutzungsverpflichtung, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch die WSV geregelt. Der BDB hatte zu den Entwürfen mehrfach Stellung bezogen und hat seine Mitglieder in einem Nautik-Rundschreiben (Nr. 9/2017) über Inhalt und Auswirkungen des Gesetzes informiert. (FS)

 

 

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